Gesetzlich Krankenversichert
einmalig Zuzahlung (10€ Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes)
Bsp. Krankengymnastik 10€ + 16.68€ = 26,68€
*Neu*
Blankoverordnung
Bei der Blankoverordnung, kann die Zuzahlung erst am Ende der Therapie ermittelt werden. Es kommt auf die Anzahl der Therapien an.
Privat Versichert
Nach "GebüTh" (Gebührenverordnung für Therapeuten)
Beihilfehöchstsatz * Steigerungssatz von 1,4 für alle Leistungen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Versicherung dies Übernimmt.
Beihilfe Versichert
Nach "GebüTh" (Gebührenverordnung für Therapeuten)
Beihilfehöchstsatz * Steigerungssatz von 1,11 für alle Leistungen.
Eine Beihilfe Versicherung ist keine Voll-Versicherung. Daher kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen.
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